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Heizölverbraucheranlagen Abnahme durch Sachverständige
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  • Prüfung Ihrer Heizölverbraucheranlage auf Grundlage der Verordnung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
    • ober- und unterirdische Heizöltanks
    • doppel- und einwandige Heizöltanks
    • in und außerhalb von Wasserschutzgebieten
    • Batterietankanlagen und „Tank-im-Tank“-Systeme
    • Stahl-, Kunststoff-, Beton-Kunststoff- und GFK-Tanks
    • Betriebsrohrleitungen
    • Eignungsfeststellungen besonderer Anlagen

  • Prüfung Ihrer Heizölanlage durch zugelassene Sachverständige
    • Inbetriebnahmeprüfungen
    • Erstprüfungen von bestehenden Anlagen
    • Wiederkehrende Prüfungen im 2½- oder 5-jährigem Prüfturnus
    • Prüfungen nach wesentlicher Änderung
    • Nachprüfungen nach Mängelbeseitigung
    • Prüfungen auf besondere Anordnung
    • Stilllegungsprüfungen

  • Erstellung des Prüfberichtes vor Ort
  • einfacher Informationsaustausch mit den Unteren Wasserbehörden
  • Erstellung von Schadensgutachten nach Havarien
  • Fachbetriebsnachweis nach WHG (ehemals § 19 l WHG)
    • Durchführung von Fachbetriebsschulungen, Schulung der betrieblich verantwortlichen Person
    • Abschluß eines Fachbetriebsvertrages
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